Die Fischseuchenverordnung schreibt vor, dass alle Fischhalter einen Antrag auf Genehmigung bzw. Registrierung beim Veterinäramt einreichen müssen! Viele haben dies bereits getan! Genehmigungspflicht besteht für alle Betriebe, die Lebendfisch abgeben. Registrierungspflicht besteht für folgende Tätigkeiten: Haltung von Fischen, z.B. in Teichen mit direkter Verbindung zu natürlichen Gewässern, wenn die Fische im eigenen Haushalt verzehrt, oder [ Read More ]