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Wo Licht ist, ist auch Schatten
Photovoltaik, ist die neue Zauberformel für alternative Energiegewinnung, dezentral, privat und lukrativ, weil staatlich gefördert!
Auf vielen Wohnhausdächern und vor allem auch auf Ställen und Scheunen kann man sie in der Zwischenzeit betrachten. Es gibt diese, zu Strings aneinandergereihten Module in amorpher oder kristalliner Silizium-Form, wobei die Stromausbeute und die Spannungen der kristallinen Platten größer, als bei amophen Silizium-Modulen ist. Auch die "Lebenssdauaer" ist unterschiedlich. Es ist eine Frage der Kosten und somit der Einnahme-Überschuß-Rechnung, was sich am besten am jeweils geplanten Standort rechnet.
Die Module werden sowohl in der "freien Landschaft, als auch auf Dächern nebeneinenader zu Strings verbunden und in Reihen zu mehreren Strings untereinander angeordnet.
Der erzeugte Strom liegt bis zum Wechselschalter als Gleichstrom vor und wird dann in Wechselstrom gewandelt, um ihn in die Netze der Energieversorgungsunternehmen einzuspeisen.
Vor dem Wechselstromschalter gibt es noch einen Unterbrechungsschalter, der, im Falle von Störungen, umgelegt wird, oder sich selbsttätig umlegt.
Ab dieser Stelle im Leitungsnetz kann Strom und Spannung im Störfall unterbrochen werden.
Vor diesem Schalter jedoch, produzieren die Module beim geringsten Lichteinfall Strom, unabhängig davon, ob man nachts mit Scheinwerfern darauf strahlt, oder Straßenlampen darauf leuchten.
Deshalb prouzieren diese Module nicht nur bei Tageslicht, sondern z.B. auch in der Nacht, wenn der Feuerschein eines Gebäudebrandes, oder die Lampen der Feuerwehr darauf gerichtet sind, weiterhin Gleichstrom mit entsprechend hoher Spannung.
Das ist im Brandfall sehr problematisch,
a) für die Feuerwehrleute selbst,
b) für den Schadensumfang an den Gebäuden.
Auf Nachfrage beim Weidener Brandrat, Herrn Schieder, kann man umfangreiches Informationsmaterial mit sehr anschaulichen Einsatz- und Verhütungsbeschreibungen erhalten, insbesonders, soweit es um Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz für Leib und Leben der Feuerwehrleute geht, aber auch zum Brandgeschehen im Notfall.
Daraus geht hervor, dass es fast unmöglich ist, den Gleichstromfluß der Module zu unterbrechen. In nassen und feuchten Räumlichkeiten, welche von diesen elektrischen Leitungen durchzogen sind, ist das Betreten kaum mehr möglich, schon gar nicht, wenn Leitungen freiliegen und Isolierungen geschmolzen sind, was nach spätesten 2 Minuten Feuer- und Hitzeinwirkung der Fall sein wird, - also meistens bereits zu einem Zeitpunkt, an welchem die Feuerwehr noch nicht am Brandherd eingetroffen sein wird.
Die Module auf dem Dach sind weder durch Schaumabdeckung, noch sonst im Brandfall in geeigneter Weise stromfrei zu bekommen und Feuerwehrleute haben wegen des Eigenschutzes auch einen Mindestabstand des Wasserstrahls zum Brandherd von 5 Metern einzuhalten.
Das bedeutet, dass auch im Falle eines Brandes die Gebäude mit Photovoltaik-Modulen auf den Dächern, nicht in dem Umfang und mit dem Einsatz gelöscht werden können, wie das bei anderen Gebäuden möglich wäre, um damit Gebäude- und Inventarschäden möglichst gering zu halten.
Wer sich in der regionalen und überregionalen Presse etwas genauer umsieht, wird oft Berichten begegnen, welche beschreiben, dass Scheunen, Ställe und Gebäude niederbrennen, weil die Feuerwehr nur noch die Ausbreitung des Brandes auf die Nachbarschaft verhindern kann.
Dieser Tatsache trägt auch die Verpflichtung Rechnung, Installationen von Photovoltaikanlagen seinem Gebäude-Brandversicherer zu melden, um ggf. ein höheres Zerstörungsrisiko durch eine Zusatzprämie abzudecken.
Nicht verwechselt werden darf diese Erhöhung der Brandversicherungsbeiträge mit der ebenfalls notwendigen Versicherung der Photovoltaikanlage selbst, denn damit wird der Wert der Anlage im Schadensfall abgesichert.
Ebenfalls sollte die Bauherrnhaftpflichtversicherung über die Installation solcher Photovoltaikanlagen informiert werden, damit im Schadensfall nicht das böse Erwachen kommt.
Letztlich aber muß jedem Betreiber von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden klar sein, dass im Brandfall nicht nur für die Feuerwehren ein hohes Risiko besteht, sondern auch der Schaden im Brandfall den Totalverlust der gesamten Immobilie bedeuten kann, wenn nicht durch Versicherungsschutz vorgesorgt wurde.
Daher sollten sich z.B. auch Mitglieder von Solarstrom-Erzeugungsgenossenschaften um Haftung, Nachschußpflichten und Rückerstattung des eingestzten Kapitals (Anteile) kümmern, insbesonders, wenn diese Anlagen, wie in der Stadt Weiden, ausschließlich auf Gebäuden geplant sind.
Die Satzung der Weidener BE-on gibt jedenfalls dazu keine Auskunft.
Noch mehr müssen aber Immobilienbesitzer, welche ihre Dachflächen an solche Genossenschaften verpachten, das hohe Risiko der Totalvernichtung von Gebäude und Inventar im Schadensfall durch ausreichenden Versicherungsschutz absichern und nicht zuletzt geht es bei Installation auf öffentlichen Gebäuden, - Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden - darum, eine Installation so zu verlegen und zu organisieren, dass Fluchtwege in jedem Falle frei von elektrischen Gleichstromleitungen gehalten werden.
(Luise Nomayo)