Samstag, 04. September 2010
ECB Exchange Rates on
 September 03, 2010.
European euro. Used by 15 memberstates and 6 contries or areas outside the European union. EUR         
Czech koruna CZK         
US dollar USD         
Polish zloty PLN         
Hungarian forint HUF         
Swiss franc CHF         
New Turkish lira. New Turkish lira. As of 1 January 2005 the currency of the Republic of Turkey is the new Turkish lira (TRY). 1 TRY equals 1,000,000 old Turkish liras (TRL). TRY         
Pound sterling. Scotland and Ireland issues own, diffrent, banknotes. GBP         

Der Weidener informiert ....

Friday, 03 September 2010 16:24
E-mail Print PDF

Tragischer Arbeitsunfall in Weiden

There are no translations available.

Weiden (lw). Bei einem tragischen Arbeitsunfall auf dem Gelände des Weidener Rangierbahnhofes ist heute mindestens eine Person schwer verletzt worden. Bei Holzverladearbeiten lösten sich nach ersten Erkenntnissen die Holzstämme und begruben mindestens eine Person unter sich. Der Unfall ereignete sich gegen 16.15 Uhr auf dem Gelände zwischen der Firma Bauscher und dem Schnellrestaurant Burger King. Einsatzkräfte von Feuerwehr, BRK und Polizei sind vor Ort. Die Bergungsarbeiten dauern noch an.  Nachtrag: Nach Rücksprache mit der Feuerwehr und der Rettungsleitstelle Weiden kam es nach bisherigen Erkenntnissen wohl nicht zu lebensbedrohlichen Verletzungen. Der konkrete Unfallhergang und ob herabfallende Baumstämme zu den Verletzungen führten ist derzeit unklar. Fest steht: Der Fahrer des Baumstamm-LKW befindet sich derzeit in Behandlung im Klinikum Weiden. Der enorme Fahrzeug- und Personaleinsatz (immerhin waren mehrere Fahrzeuge von Feuerwehr als auch dem BRK im Einsatz) war wohl vorsorglichen  Überlegungen nach Eingang der Unfallmeldung geschuldet. Für dieses vorausschauende Verhalten der zuständigen Disponenten möchten wir darum ein ausdrückliches Lob aussprechen. 



 
 
Friday, 03 September 2010 14:41
E-mail Print PDF

Photovoltaikanlagen auf Gebäuden

There are no translations available.

 

Wo Licht ist, ist auch Schatten

 

Photovoltaik, ist die neue Zauberformel für alternative Energiegewinnung, dezentral, privat und lukrativ, weil staatlich gefördert!

 

Auf vielen Wohnhausdächern und vor allem auch auf Ställen und Scheunen kann man sie in der Zwischenzeit betrachten. Es gibt diese, zu Strings aneinandergereihten Module in amorpher oder kristalliner Silizium-Form, wobei die Stromausbeute und die Spannungen der kristallinen Platten größer, als bei amophen Silizium-Modulen ist. Auch die "Lebenssdauaer" ist unterschiedlich. Es ist eine Frage der Kosten und somit der Einnahme-Überschuß-Rechnung, was sich am besten am jeweils geplanten Standort rechnet.

Die Module werden sowohl in der "freien Landschaft, als auch auf Dächern nebeneinenader zu Strings verbunden und in Reihen zu mehreren Strings untereinander angeordnet.

Der erzeugte Strom liegt bis zum Wechselschalter als Gleichstrom vor und wird dann in Wechselstrom gewandelt, um ihn in die Netze der Energieversorgungsunternehmen einzuspeisen.

Vor dem Wechselstromschalter gibt es noch einen Unterbrechungsschalter, der, im Falle von Störungen, umgelegt wird, oder sich selbsttätig umlegt.

Ab dieser Stelle im Leitungsnetz kann Strom und Spannung im Störfall unterbrochen werden.

Vor diesem Schalter jedoch, produzieren die Module beim geringsten Lichteinfall Strom, unabhängig davon, ob man nachts mit Scheinwerfern darauf strahlt, oder Straßenlampen darauf leuchten.

Deshalb prouzieren diese Module nicht nur bei Tageslicht, sondern z.B. auch in der Nacht, wenn der Feuerschein eines Gebäudebrandes, oder die Lampen der Feuerwehr darauf gerichtet sind, weiterhin Gleichstrom mit entsprechend hoher Spannung.

Das ist im Brandfall sehr problematisch,

a) für die Feuerwehrleute selbst,

b) für den Schadensumfang an den Gebäuden.

Auf Nachfrage beim Weidener Brandrat, Herrn Schieder, kann man umfangreiches Informationsmaterial mit sehr anschaulichen Einsatz- und Verhütungsbeschreibungen erhalten, insbesonders, soweit es um Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz für Leib und Leben der Feuerwehrleute geht, aber auch zum Brandgeschehen im Notfall.

Daraus geht hervor, dass es fast unmöglich ist, den Gleichstromfluß der Module zu unterbrechen. In nassen und feuchten Räumlichkeiten, welche von diesen elektrischen Leitungen durchzogen sind, ist das Betreten kaum mehr möglich, schon gar nicht, wenn Leitungen freiliegen und Isolierungen geschmolzen sind, was nach spätesten 2 Minuten Feuer- und Hitzeinwirkung der Fall sein wird, - also meistens bereits zu einem Zeitpunkt, an welchem die Feuerwehr noch nicht am Brandherd eingetroffen sein wird.

Die Module auf dem Dach sind weder durch Schaumabdeckung, noch sonst im Brandfall in geeigneter Weise stromfrei zu bekommen und Feuerwehrleute haben wegen des Eigenschutzes auch einen Mindestabstand des Wasserstrahls zum Brandherd von 5 Metern einzuhalten.

Das bedeutet, dass auch im Falle eines Brandes die Gebäude mit Photovoltaik-Modulen auf den Dächern, nicht in dem Umfang und mit dem Einsatz gelöscht werden können, wie das bei anderen Gebäuden möglich wäre, um damit Gebäude- und Inventarschäden möglichst gering zu halten.

Wer sich in der regionalen und überregionalen Presse etwas genauer umsieht, wird oft Berichten begegnen, welche beschreiben, dass Scheunen, Ställe und Gebäude niederbrennen, weil die Feuerwehr nur noch die Ausbreitung des Brandes auf die Nachbarschaft verhindern kann.

Dieser Tatsache trägt auch die Verpflichtung Rechnung, Installationen von Photovoltaikanlagen seinem Gebäude-Brandversicherer zu melden, um ggf. ein höheres Zerstörungsrisiko durch eine Zusatzprämie abzudecken.

Nicht verwechselt werden darf diese Erhöhung der Brandversicherungsbeiträge mit der ebenfalls notwendigen Versicherung der Photovoltaikanlage selbst, denn damit wird der Wert der Anlage im Schadensfall abgesichert.

Ebenfalls sollte die Bauherrnhaftpflichtversicherung über die Installation solcher Photovoltaikanlagen informiert werden, damit im Schadensfall nicht das böse Erwachen kommt.

Letztlich aber muß jedem Betreiber von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden klar sein, dass im Brandfall nicht nur für die Feuerwehren ein hohes Risiko besteht, sondern auch der Schaden im Brandfall den Totalverlust der gesamten Immobilie bedeuten kann, wenn nicht durch Versicherungsschutz vorgesorgt wurde.

Daher sollten sich z.B. auch Mitglieder von Solarstrom-Erzeugungsgenossenschaften um Haftung, Nachschußpflichten und Rückerstattung des eingestzten Kapitals (Anteile) kümmern, insbesonders, wenn diese Anlagen, wie in der Stadt Weiden, ausschließlich auf Gebäuden geplant sind.

Die Satzung der Weidener BE-on gibt jedenfalls dazu keine Auskunft.

Noch mehr müssen aber Immobilienbesitzer, welche ihre Dachflächen an solche Genossenschaften verpachten, das hohe Risiko der Totalvernichtung von Gebäude und Inventar im Schadensfall durch ausreichenden Versicherungsschutz absichern und nicht zuletzt geht es bei Installation auf öffentlichen Gebäuden, - Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden - darum, eine Installation so zu verlegen und zu organisieren, dass Fluchtwege in jedem Falle frei von elektrischen Gleichstromleitungen gehalten werden.

(Luise Nomayo)

 

 

 

 

 

 

 

 
 
Saturday, 14 August 2010 15:09
E-mail Print PDF

Erweiterung tschechisches Atomkraftwerk Temelin

There are no translations available.

Nachfolgend finden Sie einen Vorschlag für eine Einwendung zur UVP-Erklärung gegen die Erweiterung des tschechischen Kernkraftwerkes Temelin.

 

- Kopieren Sie den nachfolgenden vorgeschlagenen Schriftsatz,

- übernehmen Sie die Inhalte entweder vollständig, oder ändern, bzw. streichen Sie Passagen, die Sie nicht übermitteln möchten,

- fügen Sie oben im Briefkopf Ihre Adresse und das Datum ein,

- vergessen Sie nicht zu unterschreiben,

- schicken Sie Ihre Einwendung an das tschechische Umweltministerium in Prag (siehe Adresse unten)

------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Adresse Absender                              Datum (abschicken damit Empfang vor 31.08.10)   

An

Ministerstvo Zivotního Prostredi

100 00 Praha 10 – Vrsovice

Vrsovicka 65

Tschechische Republik 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

durch Bekanntmachung des bayerischen Umweltministeriums wurden der Bevölkerung in unserer Region die Unterlagen zur UVP für die vom Betreiber des Kernkraftwerkes Temelin, CEZ, beantragte Erweiterung des Kraftwerkes um zwei große Reaktorblöcke mit Druckwasserreaktoren zugänglich gemacht und über die Möglichkeit von Einwendungen nach tschechischem Recht informiert. Von diesem Recht mache ich an dieser Stelle als Betroffener in der grenznahen Region Gebrauch. Aufgrund mehrerer Vorkommnisse in besagtem Kernkraftwerk ist die Bevölkerung in unserer Region wie auch ich selbst bereits beunruhigt und befürchtet durch die Erweiterung des Kraftwerkes eine weitere deutliche Erhöhung der davon ausgehenden Gefahren.  Ich beantrage, keine Genehmigung für eine Erweiterung des Kernkraftwerkes Temelin zu erteilen und bitte darüber hinaus, eine Stillegung auch der bestehenden Kernkraftwerke in der tschechischen Republik ins Auge zu fassen.

 

Begründung: 
  • Die Rechtsgrundlage, auf der das Genehmigungsverfahren offensichtlich in vereinfachter Weise durchgeführt werden soll, entspricht nicht in vollem Umfang dem heute in der EU üblichen Standard. Aus meiner Sicht ist es auch nach tschechischem Recht zumindest fragwürdig, dies mit einer bereits vorliegenden Genehmigung aus dem Jahr 1986 zu rechtfertigen. Schließlich wurde die damalige Genehmigung von Behörden eines heute nicht mehr existierenden Staates CSSR (die tschechische Republik ist lediglich Rechtsnachfolger) mit einem heute nicht mehr existierenden Rechtssystem erteilt. Es sei daran erinnert, dass das Rechtssystem des Staates CSSR in beiden Nachfolgestaaten insbesondere deshalb von Grund auf geändert wurde, weil es in allen Bereichen autoritär war und eine ausreichende Beteiligung der betroffenen Menschen in den verschiedenen politischen Belangen nicht ermöglichte. Aber selbst in diesem Rechtssystem wurde damals – unter anderem unter dem Eindruck der Folgen der Tschernobyl-Katastrophe – die Entscheidung hinsichtlich des Kernkraftwerks Temelin überdacht und auf die beiden zusätzlichen Reaktorblöcke wohlweislich verzichtet. Ich gehe davon aus, dass es nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist, nun den Rechtsweg für betroffene EU-Bürger auf ein reines Petitionsrecht zu verkürzen.

    Diese Einschränkung des Mitwirkungsrechtes Betroffener wirkt sich im vorliegenden Fall besonders gravierend aus, da die letzte Einwendungsmöglichkeit zu einem Zeitpunkt gegeben ist, zu der sich die beantragende Betreibergesellschaft CEZ noch nicht einmal auf einen bestimmten Reaktortyp festgelegt hat, über Details also gar nicht diskutiert werden kann. Entgegen der in der EU heute üblichen Vorgehensweise, in der eine Orientierung am aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zum Maßstab gemacht wird, sollen hier Maximalemissionen abgesegnet werden, die dann nach ausschließlich ökonomischen Kriterien in vollem Umfang ausgeschöpft werden können.

  • Weder die derzeit betriebene Kernkraftanlagen des KWTE noch die NKKA in der hier projektierten Form entsprechen dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik. Sie entsprechen hinsichtlich ihrer projektierten bzw. ausgewiesenen Emissionen im Normalbetrieb der Anlagen noch nicht einmal dem heute gängigen Stand von noch betriebenen Reaktoren (Siedewasserreaktoren) aus der so genannten Generation I.

    Hinsichtlich so genannter Schwebstoffe (Aerosole), Iod 131, Tritium und radioaktiver Edelgase liegen die projektierten Emissionen der zu genehmigenden NKKA-Reaktoren um mehr als zwei Größenordnungen über den Messwerten der ältesten und „schmutzigsten“ deutschen Siedewasserreaktoren (Isar I). Bezeichnenderweise werden hier für geplante Reaktoren der „Generation III+“, z.B. hinsichtlich des Leitnuklids Iod 131, Emissionswerte projektiert, die um mehr als eine Größenordnung über den projektierten Werten der betriebenen KWTE-Reaktoren aus der „Generation II“ liegen sollen, die hinsichtlich der angegebenen Messwerte ebenfalls bei zahlreichen Leitnukliden, wie I 131 oder H 3 oberhalb der Emissionen der „schmutzigsten“ deutschen Reaktoren aus der „Generation I“ liegen.

    Wie wenig Bedeutung den projektierten Werten beizumessen ist zeigt der Vergleich der gemessenen Emissionen der derzeitigen KWTE-Reaktoren mit deren projektierten Werten. So finden wir dort deutliche Überschreitungen ausgerechnet bei Aktivierungsprodukten wie Co 60 oder Cr 51 – ein Hinweis, dass entweder die Folgen von strahlenchemisch bedingter Korrosion, oder lokaler Neutronenflüsse falsch abgeschätzt worden waren, oder andere als die ursprünglich vorgesehenen Reaktormaterialien verwendet wurden. Eine Emission von äußerst schwerlöslichen und nicht flüchtigen Alphastrahlern in einer Größenordnung von über 100.000 Bq im Jahr lässt namentlich bei Druckwasserreaktoren darauf schließen, dass einige der Vorkommnisse im Kernkraftwerk Temelin keineswegs so harmlos waren, wie der Öffentlichkeit suggeriert werden soll. Sie sind ein Hinweis auf nennenswerte Leckagen von Brennelementen oder auf die Verwendung von Brennelementen, die nicht mit der nötigen Sorgfalt produziert und auf äußere Kontamination mit Alphastrahlern überprüft wurden. Selbst bei deutschen Siedewasserreaktoren liegen die Emissionen von Alphastrahlern in die Atmosphäre regelmäßig unter der Nachweisgrenze. An der Zuverlässigkeit der Betreibergesellschaft CEZ sind damit erhebliche Zweifel angebracht.

 
  • Entgegen der Behauptungen der Betreiber von Kernkraftwerken in Europa trägt die Nutzung der Kernenergie nicht zur Reduktion von Klima-schädlichen „Treibhausgasen“ bei, sondern blockiert eine Umstellung der Energiewirtschaft mit dem Ziel einer deutlichen Senkung der Nutzung fossiler Energieträger:

    Bei den bisher genutzten und auch hier geplanten Reaktortypen handelt es sich um so genannte Grundlastkraftwerke, die nicht an den wechselnden Bedarf der Verbraucher angepasst werden können. Daher binden diese Kraftwerke hohe Kapazitäten flexibler fossiler Kraftwerke, die den Unterschied zwischen Angebot und Bedarf an elektrischer Energie ausgleichen müssen. Dadurch blockieren Kernkraftwerke den Ausbau regenerativer Energieträger, die ihrerseits einen „Puffer“ zwischen Energieangebot und Bedarf benötigen würden. Dies wird in den ausliegenden Unterlagen durch die Betreibergesellschaft CEZ des KWTE sogar eingeräumt. Ebenso wird eingeräumt, dass auch eine hypothetische Speicherung von elektrischer Energie (extrem teuer und unter hohem Energieverlust) in Form von Wasserstoff das Problem der fehlenden Flexibilität von Kernkraftwerken nicht löst und somit derzeit nicht Bestandteil des Projektes ist.

    Durch eine Entscheidung für den Ausbau der Kernenergie werden gigantische Kapitalmengen über Zeiträume von mehreren Jahrzehnten gebunden und Fakten geschaffen, die innerhalb der gleichen Zeiträume nur unter hohen Abschreibungen wieder rückgängig gemacht werden könnten. Das Ende der Laufzeit heute neu zu errichtender Kernkraftwerke wird mit dem prognostizierten Ende der der derzeit bekannten wirtschaftlich gewinnbaren Uranvorräte zusammenfallen. Da Alternativen durch eine solche Weichenstellung blockiert werden, führt der Weg geradewegs in die Sackgasse. In den ausliegenden Unterlagen wird eine Laufzeit der neuen Reaktorblöcke von 60 Jahren projektiert. Bei einer prognostizierten Inbetriebnahme der NKKA im Jahr 2020 entspräche dies einer Laufzeit bis ins Jahr 2080.

    Eine Entscheidung für zentrale Großkraftwerke ist gleichzeitig eine Entscheidung gegen eine bessere Energieausnutzung, z.B. durch Verwertung anfallender Abwärme, die immerhin zwei Drittel der in Wärmekraftwerken umgesetzten Energiemenge ausmachen. Bei den bisher gebräuchlichen Reaktortypen ist eine Wärme-Kraft-Kopplung zur Beheizung von Wohnhäusern technisch nicht möglich (Senkung des elektrischen Wirkungsgrades; Größe des erforderlichen Fernwärmenetzes, das von einem einzigen Kraftwerk abhängig wäre) und daher auch nicht vorgesehen. Da die Kraftwerksblöcke mit hohen Verfügbarkeiten „rund um die Uhr“ laufen sollen, ist auch während deren Stillstandes und Substitution durch fossile Kraftwerke eine Abwärmenutzung nicht möglich.

    In der Gesamtbetrachtung ist schon die von Störungen freie Nutzung der Kernenergie nicht frei von Emissionen an Treibhausgasen, wenn man den Energieaufwand für die Erstellung aller notwendigen Anlagen und für die Bearbeitung aller benötigten Materialien (Erz, Uran, Abfälle) berücksichtigt, der nur zu einem verschwindend kleinen Anteil durch elektrischen Strom (und somit selbst durch Kernenergie) gedeckt werden kann. Berücksichtigt man darüber hinaus die Verhinderung von Abwärmenutzung auch während der Stillstands Zeiten der Kernenergieanlagen, so ergibt sich unter dem Strich keinerlei Reduktion von Treibhausgasen gegenüber einer konsequenten Stromerzeugung mit Kraft-Wärme-Kopplung aus herkömmlichen Energieträgern.

  • Die Behauptung, dass von dem „Normalbetrieb“ von Kernkraftwerken keinerlei Risiko für die Gesundheit der umliegenden Bevölkerung ausginge, ist nachweislich unzutreffend:

    In Deutschland wurde in groß angelegten wissenschaftlichen Untersuchungen ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und der Nähe des Wohnortes zu einem Kernkraftwerk nachgewiesen und behördlich bestätigt („KIKK“-Studie).

    Dass die nachgewiesene Korrelation zwischen Kernenergienutzung und Krebserkrankungen nichts mit den von diesen Kraftwerken ausgehenden Emissionen zu tun habe, ist hingegen eine unbewiesene Schutzbehauptung, die sich auf die bereits seit Jahrzehnten umstrittenen offiziellen Berechnungsgrundlagen beruft, wonach die resultierende Strahlenbelastung für die Bevölkerung vernachlässigbar sei. Aufgrund des nachgewiesenen Zusammenhangs zwischen der Nähe zu Kernkraftwerken und dem erhöhten Auftreten von Krebserkrankungen muss hingegen davon ausgegangen werden, dass die seit Jahrzehnten bestehende wissenschaftliche Kritik an den offiziellen Berechnungsgrundlagen berechtigt war und ist.
    Diese Kritik bezieht sich zum Beispiel auf eine Ausbreitungsrechnung, die Wetterlagen und Windrichtungen über das ganze Jahr mittelt und so die Immissionen eines Kraftwerks gleichmäßig verteilt, während tatsächlich die Emissionen erfahrungsgemäß äußerst diskontinuierlich sind (zum Teil wird die Jahresmenge innerhalb weniger Tage emittiert, z.B. durch Öffnung des Reaktordruckgefäßes für den Brennelementwechsel oder in Folge kleinerer Störfälle) und sich daher auf deutlich kleinere Flächen konzentrieren können. Wenn zudem der Betreiber den Standort ständiger Messeinrichtungen kennt, hat er die Möglichkeit die Emission in geeigneter Weise zeitlich zu steuern – entsprechende Verzögerungselemente für die Abgabe radioaktiver Stoffe sind bei den Planungen von Kernkraftwerken immer vorgesehen. In den hier ausliegenden Unterlagen werden dazu keine Angaben gemacht, weil noch nicht einmal feststeht, welcher Reaktortyp überhaupt errichtet werden soll.
    Auch bei der Berechnung von Transferfaktoren für den Übergang von Radioisotopen vom Boden in Pflanzen und in die weitere Nahrungskette finden sich in der wissenschaftlichen Literatur Angaben, die sich zum Teil um mehrere Größenordnungen unterscheiden, namentlich, weil sie auch von der chemischen Form abhängen, in der die radioaktiven Stoffe vorliegen. Gleiches gilt für die Resorption und Speicherung von Radioisotopen, die z.B. im Falle des radioaktiven Iodes bei Iodmangel deutlich erhöht ist, oder z.B. im Falle der Elemente Eisen, Cobalt, Zink, von denen Ungeborene in den letzten Wochen vor der Geburt einen Vorrat für ein halbes Jahr anlegen.
    Auch die übliche generelle Bewertung von Strahlenarten mit RBW-Faktoren kann bei der Berechnung von Äquivalentdosen zu einer erheblichen Unterschätzung der Wirkung radioaktiver Aerosole führen. Üblicherweise wird so genannte „locker ionisierende“ Strahlung mit einem Zwanzigstel der Gefährlichkeit von Alphastrahlung bewertet. Der Grund ist, dass die effektive Zellkerndosisleistung durch ein Alphateilchen deutlich größer ist als die, die durch ein Beta- oder Gammateilchen verursacht wird. Bei der Inhalation radioaktiver Aerosole aus kerntechnischen Anlagen können derart hohe Dosisleistungen punktuell in der unmittelbaren Umgebung des „hot spot“ auch durch Mehrfachtreffer mit locker ionisierender Strahlung erreicht werden. Völlig unklar ist, ob möglicherweise in einem Zellkerndosisleistungsbereich zwischen dem Niveau eines Einfachtreffers mit Betateilchen und einem Treffer mit Alphastrahlung sogar ein höheres krebsauslösendes Potenzial erzielt wird – immerhin wird nach Treffern mit Alphastrahlung bereits ein nennenswerter Teil der getroffenen Zellen völlig vernichtet, bevor er zu Krebszellen mutieren kann. In der Natur gibt es zu solchen Aerosolen keine vergleichbaren Gegenstücke, weil dort derart hohe Aktivitätskonzentrationen nirgendwo vorkommen.

    Der Normalbetrieb eines Kernkraftwerkes schließt den „Normalbetrieb“ aller Anlagen mit ein, die zum Betrieb dieser Kraftwerke erforderlich sind, also z.B. auch die Gewinnung und Verarbeitung von Uranerz. Vergleicht man den Tagebau von Kohle mit dem Urantagebau, so ist festzustellen, dass in beiden Fällen pro gewonnener Kilowattstunde elektrischer Energie eine vergleichbare Menge an Abraum zu bewegen ist, mithin also die Kosten des Uranbergbaus mit denen des Kohlebergbaus vergleichbar sein sollten. Im Unterschied zu der im Folgenden praktisch unmittelbar einsetzbaren Kohle schließt sich beim Uranerz der chemische Aufschluss, die aufwändige Anreicherung und die hochpräzise Fertigung von Brennelementen an. Dennoch ist ein Energieäquivalent aus Uran derzeit auf dem Weltmarkt deutlich billiger als aus Kohle – daran zu erkennen, dass derzeit im Bereich der Kernenergie die Kosten für den Brennstoff  gerade mal 10% der Energiekosten ausmachen, während es im Bereich der Kohle ca. 70% sind. Obwohl also der Urantagebau aufgrund der Radioaktivität des Erzes und des Abraums einen deutlich höheren Aufwand für Sicherheit und Umweltschutz erfordern würde als der Kohletagebau, ist es derzeit weltweit genau umgekehrt – Umweltzerstörung und das Leid tausender Betroffener werden rücksichtslos in Kauf genommen. Wer Kernenergie nutzt macht sich an diesen Vorgängen nicht nur mitschuldig, er sollte auch erwägen, dass sich dieser Zustand möglicherweise in den nächsten Jahrzehnten nicht aufrecht erhalten lässt und Uran daher schon in naher Zukunft ein Vielfaches des heutigen Weltmarktpreises kosten könnte. Auch die zu erwartende zukünftig verstärkte Uranförderung im tschechischen Grenzgebiet, die auch in den ausgelegten Unterlagen anklingt, stellt für mich, als Bewohner des Grenzlandes auf deutscher Seite, einen Grund dar, das Vorhaben strikt abzulehnen.

    Vergleicht man die projektierten Emissionswerte von Radionukliden mit krebserregenden Chemikalien, die auch der „Normalbürger“ kennt und mit seinen Sinnesorganen wahrnehmen kann, so wird ein Teil des Umfangs der Umweltbelastung sichtbar:
    Den Grenzwerten der deutschen Strahlenschutzverordnung für „Strahlenarbeiter“ und den durch die amtlich festgelegten Dosisfaktoren daraus abgeleiteten Konzentrationen von Radionukliden in der Luft stehen die amtlichen und EU-weit gültigen „AGW“ (=Arbeitsplatzgrenzwerte) für verschiedene Chemikalien und Chemikaliengemische gegenüber. Im direkten Vergleich entspricht die projektierte Emission von Radionukliden der NKKA den Emissionen einer Raffinerie, die pro Jahr bis zu 6 Millionen Liter Ottokraftstoff gemäß DIN EN 228 in die Atmosphäre pusten würde, allerdings mit dem Unterschied, dass fein verteilte Kohlenwasserstoffe in der Atmosphäre binnen weniger Tage photochemisch abgebaut werden, während die emittierten radioaktiven Stoffe des KWTE noch Jahrzhnte, zum Teil sogar Jahrtausende, lang vor sich hin strahlen werden.
    (Die unsinnige Argumentation, dass ja auch Kohlekraftwerke radioaktive Stoffe emittieren würden, kann in einer sachlichen Diskussion endlich beiseite gelassen werden: Eine durchschnittliche Kohlenasche enthält nicht mehr Radioaktivität als gewöhnliche Holzasche oder der mineralische Rückstand von sonstigem biologischen Material. Werden also diese natürlichen radioaktiven Stoffe in Konzentrationen auf einen Boden gegeben, der die gleichen Stoffe in der jeweils gleichen Konzentration enthält, so nimmt eine Pflanze überhaupt keine zusätzliche Radioaktivität auf – es gelangt überhaupt keine zusätzliche Radioaktivität in die Nahrungskette. Im Unterschied dazu emittieren Kernkraftwerke Radionuklide, die in der Natur nicht vorkommen, also zusätzlich einwirken, und zwar in Konzentrationen, die natürliche Aktivitätskonzentrationen um mehrere Größenordnungen übersteigen. Auch die zwar natürlichen aber hochkonzentrierten Radionuklide aus dem Uranbergbau stellen tatsächlich eine zusätzliche Einwirkung dar.)

    Pro Kilowattstunde erzeugter Elektrizität werden beim „Normalbetrieb“ eines Druckwasserreaktors westlicher Bauart mehr als 1000 Bq radioaktiver Stoffe in die Umgebung abgeleitet (in Temelin offensichtlich wesentlich mehr!). Hinzu kommen ca. 9000 Bq radioaktive Stoffe, die durch den Uranbergbau freigesetzt werden und 8 Billionen Bq an radioaktivem Abfall, die pro Kilowattstunde erzeugter Elektrizität im Reaktor entstehen – dieser, auf jede Kilowattstunde entfallende Abfall hat auch nach Jahrzehnten Abklingzeit noch eine Radioaktivität von mehreren hundert Millionen Bq und muss für mindestens 170 Millionen Jahre sicher von der Biosphäre getrennt gelagert werden. Der menschliche Körper enthält pro Kilogramm Körpergewicht ca. 60 Bq an natürlichen radioaktiven Stoffen.

  • Ein Schadensereignis wie im Kernkraftwerk Tschernobyl oder mit noch gravierenderen Auswirkungen kann in modernen Druckwasserreaktoren nicht ausgeschlossen werden:

    Die Auslegung der alten und neuen Reaktorblöcke gegen äußere Ereignisse kann nur als äußerst mangelhaft bezeichnet werden. Aus meiner Sicht stellt es z.B. einen sträflichen Leichtsinn dar, angesichts des fortschreitenden Klimawandels die Auslegung gegen Tornados auf die Kategorie F2 zu beschränken, wissend, das solche extremen Wetterereignisse auch in Europa messbar zunehmen.

    Die Behauptung, dass ein moderner Druckwasserreaktor einem Flugzeugabsturz standhalten könnte, ist spätestens seit dem 11.09.2001 widerlegt und wird erfreulicherweise auch von der Betreibergesellschaft CEZ nicht postuliert. Selbst wenn sowohl die Betonhülle eines Reaktorgebäudes wie auch die Betonfassungen der übrigen sicherheitsrelevanten Gebäude (z.B. Turbinenhaus) der rein mechanischen Einwirkung einer Boeing 747 – 400TM standhalten könnten, was ernsthaft zu bezweifeln ist, so würden sie keinesfalls der Brandlast von ca. 200t Kerosin standhalten können. Angesichts dieser Fakten aber den Kopf in den Sand zu stecken und auf die Sicherheitsbehörden zu verweisen, ist schlicht unverantwortlich. Ein Flugverbotsradius von nur 2 km entspricht bei normaler Reisegeschwindigkeit eines modernen Verkehrsflugzeuges einer Flugdauer von gerade mal 9 Sekunden – eine aus meiner Sicht etwas knapp bemessene Reaktionszeit für das Reagieren auf unvorhergesehene Ereignisse oder gar auf einen Terrorangriff wie am 11.09.2001.

    In den ausliegenden Unterlagen zur UVP wird kein Wort darüber verloren, welche Maßnahmen gegen die fortlaufende Produktion von explosionsfähigem „Knallgas“ durch Radiolyse getroffen werden. In einem 1000MW-Reaktor handelt es sich dabei immerhin um eine Größenordnung von über 200 Normkubikmeter pro Stunde.
    Am 14.12.2001 war eine solche Knallgasexplosion Ursache für ein ernsthaftes Störfallereignis des deutschen Kernkraftwerks Brunsbüttel.

    Aufgrund der extremen Energiedichte der betriebenen und der geplanten Reaktortypen beträgt bereits die Nachwärmeleistungsdichte unmittelbar nach der Schnellabschaltung des Druckwasserreaktors im Reaktordruckbehälter ca. das Dreifache der Leistungsdichte des Reaktorbehälters von Block IV des Kernkraftwerks Tschernobyl bei Volllast.

    Nach einem so genannten 2F-Bruch in einem Kaltstrang des Primärkreises dauert es bei ansonsten voll funktionsfähigen Systemen und nach erfolgreicher Schnellabschaltung ca. 12s bis das „Core“ völlig trocken liegt. Sollte nun die Notkühlung versagen, so ist bereits nach weiteren 40s eine Oberflächentemperatur von über 700°C der Zirkaloy-Hüllrohre erreicht, ab der in Gegenwart von Wasserdampf explosives Wasserstoffgas gebildet wird. Nach weiteren ca. 10s beginnt das „Balooning“, ein Aufblähen der Brennstäbe aufgrund des Innendruckes der Spaltgase und der nun einsetzenden Superplastizität der Zirkaloy-Legierung. Wäre der Versuch, eines der zahlreichen Notkühlsysteme zuzuschalten, jetzt erst erfolgreich, so würde er nur noch eine Dampf-/Knallgasexplosion wie in Tschernobyl auslösen. Nach weiteren ca. 3 min. schmilzt das Core vollständig nieder. Die Reaktion der Kernschmelze mit dem Beton der Bodenplatte erzeugt weiteres Knallgas. Aufgrund des hohen spezifischen Gewichtes hat die Schmelze keine Schwierigkeiten, die letzten Barrieren zu überwinden bis zum Kontakt mit erhöhter Feuchtigkeit, der die finale Dampf-/Knallgasexplosion auslöst.
    Es bleiben also nach einem solchen Leitungsbruch nur wenige Sekunden, in der alle Systeme einwandfrei funktionieren müssen, um ein Ereignis wie in Tschernobyl oder schlimmer abwenden zu können – ein Nachbessern mit nachgelagerten Schutzeinrichtungen ist in einem solchen Fall nicht mehr möglich.
    Aber selbst bei einwandfreier Funktion aller Sicherheitseinrichtungen, also der Druckzuspeisung aus dem „Akkumulator“ 12s nach dem Druckabfall und Einsetzen der länger währenden Notkühlung nach ca. 40s, kann ein Ansteigen der Temperatur auf bis zu 1200°C und ein Temperaturniveau von über 800°C für mehr als 2 Minuten nicht ausgeschlossen werden – mit all den dadurch unkalkulierbaren Folgen.

    Der „Stand der Technik“ wird derzeit durch Reaktortypen repräsentiert, die dem EPRTM entsprechen, der bereits an mehreren Stellen in Planung bzw. im Bau ist. Dieser Reaktortyp wurde gerade aus dem Grunde konzipiert, weil in den bisher gebräuchlichen Druckwasserreaktoren Kernschmelzunfälle weder ausgeschlossen, noch zu bewältigen sind. Auch das Konzept des EPRTM garantiert nicht die Unmöglichkeit eines Kernschmelzunfalles. Ob seine Beherrschung durch dieses Konzept gewährleistet ist, bleibt zu bezweifeln: Das vorgesehene Kühlen einer über 2000°C heißen Schmelze mit Wasser, wie in diesem Konzept vorgesehen, lässt jedenfalls Gegenteiliges erwarten.

  • Die geplanten vorbeugenden Maßnahmen zum Katastrophenschutz sowie die Haftungsvorsorge bei einem „GAU“ sind in jeder Hinsicht absolut unzureichend.

    Ein zu berücksichtigender Radius von lediglich 10 km liegt bereits weit unterhalb des 30km-Radius des Sperrgebiets um das Kernkraftwerk Tschernobyl. Da nach offiziellen Darstellungen der nationalen und internationalen Atomenergiebehörden bei dem Tschernobyl Unfall „nur“ etwa 1-2% des radioaktiven Inventars freigesetzt wurden, sollte schon aus diesem Grund der „Planungsradius“ weit über die 30km-Grenze hinausgehen. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die konkrete Wetterlage während des Unfallereignisses zum Schadenszeitpunkt nicht voraussagbar ist. Erfahrungsgemäß verteilen sich Schadstoffe bei solchen Ereignissen keineswegs radial um die Emissionsquelle, sondern in Fahnen, die bis zum Aufpunkt mehrere hundert Kilometer betragen können.
    Das Spaltproduktinventar eines modernen Druckwasserreaktors mit einer installierten elektrischen Leistung von um die 1000 MW entspricht der Spaltproduktmenge, die durch die Detonation von ca. 3000 Hiroshima-Bomben freigesetzt würde. Folgt man militärischen Planungen zur Abwehr solcher Ereignisse (z.B. Nationale Volksarmee der DDR, „Tabellen zur Auswertung der Kernstrahlungslage“ K 053/3/002, von 1976), so wäre die Ausdehnung der längsten Achse der Aktivierungszone „A“, bei niedrigem „mittleren Wind“ mit einer Länge von ca. 2000 km anzusetzen. Im Militärjargon handelt es sich bei der „Zone A“ um eine Zone „der gemäßigten Aktivierung“: Hier „können Personen außerhalb von Deckungen im Verlaufe der ersten Tage nach der Spurbildung (= Fallout) Kernstrahlungsdosen aufnehmen, die zu einer Schädigung führen“. Mit Schädigungen sind deterministische Sofortschäden gemeint, bei zugrunde gelegten Strahlendosen zwischen 0,4 und 4 Sv., dem bis zu 2000fachen der natürlichen Jahresdosis .

    Der rein materielle Schaden eines solchen Ereignisses läge oberhalb 10,7 Billionen €, gemäß  Schriftenreihe der Prognos AG, Basel, „Identifizierung und Internalisierung externer Kosten der Energieversorgung“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Prof. Dr. Hans-Jürgen Ewers, Klaus Rennings, Universität Münster, „Abschätzung der Schäden durch einen so genannten Super-GAU“, Basel, April 1992. Die Betreibergesellschaft CEZ betreibt hierfür eine nicht annähernd ausreichende Deckungsvorsorge.

 Mit freundlichen Grüßen,   Unterschrift 
 
   
Friday, 06 August 2010 17:43
E-mail Print PDF

"Die Stadt Weiden klärt auf" - da frägt der Weidener auf jeden Fall nach!

There are no translations available.

Nachdem die Stadt Weiden in ihrem städtischen Mitteilungsblatt "Weidenblatt" eine aus ihrer Sicht: "Richtigstellung" mit dem Titel: "Die Stadt Weiden klärt auf" drucken und verteilen ließ, ohne jedoch zu nennen, wessen Äußerungen sie denn richtig stellen will, haben wir genauer hingesehen und nachgefragt.

Nachgefragt haben wir beim Oberbürgermeister der Stadt Amberg. Und zwar mit folgendem Brief, der ihm vorab via E-Mail zugegangen ist:

An:

Stadtverwaltung Amberg
Marktplatz 11
92224 Amberg
z. Hd. Herrn Oberbürgermeister
Wolfgang Dandorfer

Vorab via e-mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it


Betreff: Presseanfrage zur Höhe der pauschalen monatlichen Aufwandentschädigungen für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder



Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dandorfer!

Die Stadt Weiden i.d.Opf. hat im Juli 2010 die Ausgabe Nr. 3 Sommer 2010 ihres "Das Weidenblatt" herausgegeben. Diese städtische Informationszeitschrift ist ausweislich des Impressums in einer Auflage von 25.000 Exemplaren gedruckt und an alle Weidener Haushalte verteilt worden.

Im Zusammenhang mit der in Weiden seit Längerem anhaltenden Diskussion über die Kosten des Weidener Stadtrates ist in dieser städtischen Zeitschrift auf den Seiten 14 und 15 eine Richtigstellung mit dem Titel: "Die Stadt Weiden klärt auf" abgedruckt.

Darin behauptet die Stadt Weiden unter anderem:

„Richtig: a) hinsichtlich der Aufwandsentschädigungen, dass die Stadtratsmitglieder in der Stadt Weiden i.d.Opf. im Jahr 2008 eine Aufwandsentschädigung von 222,00 € bekamen, in den Städten Memmingen 300 €, in der vergleichbaren Stadt Straubing 280 €, in der vergleichbaren Stadt Freising 238,96 €, in der vergleichbaren Stadt Amberg 510 €“

Im Gegensatz dazu ist in der unter
http://www.amberg.de/fileadmin/Inhalte/B...trecht/1101.pdf von der Homepage der Stadt Amberg abrufbaren „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ unter §3 (2) aber eine monatliche Aufwandsentschädigung von 204,53 € genannt.

Wir möchten sie bitten, zur genannten Thematik kurz Stellung zu nehmen und uns die Höhe der in 2008 konkret gezahlten monatlichen pauschalen Aufwandsentschädigung für einen Stadtrat zu nennen. Ein Exemplar der genannten städtischen Zeitschrift ist als Anlage beigefügt.


Mit freundlichen Grüßen
Luise Nomayo

Diese Anfrage geht Ihnen noch in Papierform via Bundespost zu, einschl. Anlage des kostenlosen Informationsblattes "Das Weidenblatt"!

 
 
Friday, 06 August 2010 10:37
E-mail Print PDF

Raubüberfall auf Weidener Spielhalle

There are no translations available.

Pressemitteilung der Polizei vom 06.08010:

Bewaffneter Raubüberfall auf Spielothek in Weiden – Fahndung nach dem Täter mit Lichtbildern und Videosequenz

Weiden i. d. Opf. – Wie bereits mit Pressebericht vom 25.07.2010 mitgeteilt, überfiel in den frühen Morgenstunden des 25.07.2010, ein maskierter Mann eine Spielothek in Weiden und erbeutete dabei einen geringen 4-stelligen Eurobetrag.

Am Sonntag, den 25.07.2010, gegen 04.30 Uhr, betrat ein bislang unbekannter Mann, eine in unmittelbarer Nähe des zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) gelegene Spielhalle und forderte von der anwesenden Angestellten, unter Vorhalt eines Messers, die Herausgabe von Bargeld. Nachdem die Frau dem Mann das geforderte Bargeld ausgehändigt hatte, flüchtete dieser in unbekannte Richtung. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief damals ergebnislos.

Mittlerweile liegen mehrere Lichtbilder sowie eine Videosequenz vor, die, auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses des Amtgerichtes Weiden, nun veröffentlicht werden können.

Beschreibung der Täters:

ca. 20 bis 25 Jahre alt und ca. 165 bis 170 cm groß. Der Mann sprach Deutsch mit ausländischem – nicht osteuropäischem - Akzent. Bekleidet war er mit einer schwarzen Trainingshose mit einem aufgenähten, durchgängigen weißen Streifen an jeder Beinseite, einem grauen Kapuzenshirt sowie einer ärmellosen, schwarzen Weste. Zudem trug der Mann eine weiße Gesichtsmaske.

Personen, die zum Tatzeitpunkt im Umfeld der Spielhalle verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben bzw. Hinweise auf die Identität des Täters geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizeiinspektion Weiden, unter der Rufnummer: 0961/401-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle, in Verbindung zu setzen.

Wichtiger Hinweis:

Die Videosequenz ist im Internet unter der Adresse:

www.polizei.bayern.de/oberpfalz -> Pressemeldungen , abrufbar.

direkter Link:

http://www.polizei.bayern.de/oberpfalz/news/presse/aktuell/index.html/120897

Anlage: 2 Fotos vom Täter (Überwachungskamera)

Mit freundlichen Grüßen

Hartl Stefan
Kriminalhauptkommissar
Polizeipräsidium Oberpfalz
Bajuwarenstraße 2 c
93053 Regensburg
Tel.: 0941/506-1014
Fax: 0941/506-1019
This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it
http://www.polizei.bayern.de/oberpfalz

 
   

Page 1 of 15

<< Start < Prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Next > End >>